FAQ

Die am häufigsten gestellten Fragen in der Praxis für Sprachtherapie Constanze A. Braun

Ja, in der Regel benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Hausarzt, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologen oder einem anderen Facharzt. Mit dieser können Sie direkt einen Termin bei uns vereinbaren.
Ja, wir therapieren Patientinnen und Patienten jeden Alters – vom Kleinkind bis ins hohe Erwachsenenalter. Die Behandlung wird individuell auf Alter, Bedürfnisse und Ziele abgestimmt.
Nach einem ersten Kennenlernen führen wir eine ausführliche Diagnostik durch, um Ihre individuellen Ziele und den Therapiebedarf festzulegen. Danach erstellen wir einen persönlichen Therapieplan, den wir gemeinsam umsetzen.
Ja, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und dies ärztlich verordnet ist, bieten wir auch Hausbesuche an.
Die Dauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und den individuellen Bedürfnissen. Üblich sind 30 bis 45 Minuten pro Sitzung.
Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah einen Termin zu ermöglichen. Die genaue Wartezeit hängt von der aktuellen Auslastung ab – rufen Sie uns einfach an, um die aktuelle Situation zu besprechen.
Wir behandeln unter anderem Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Redeflussstörungen sowie auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen – bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung, relevante Befunde (z. B. Arzt- oder Klinikberichte) und – falls vorhanden – Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen mit.
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