FAQ
Die am häufigsten gestellten Fragen in der Praxis für Sprachtherapie Constanze A. Braun
Unsere am häufigsten gestellten Fragen
Praxis für Sprachtherapie Constanze A. Braun
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Sprachtherapie?
Ja, in der Regel benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Hausarzt, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologen oder einem anderen Facharzt. Mit dieser können Sie direkt einen Termin bei uns vereinbaren.
Behandeln Sie sowohl Kinder als auch Erwachsene?
Ja, wir therapieren Patientinnen und Patienten jeden Alters – vom Kleinkind bis ins hohe Erwachsenenalter. Die Behandlung wird individuell auf Alter, Bedürfnisse und Ziele abgestimmt.
Wie läuft eine Sprachtherapie ab?
Nach einem ersten Kennenlernen führen wir eine ausführliche Diagnostik durch, um Ihre individuellen Ziele und den Therapiebedarf festzulegen. Danach erstellen wir einen persönlichen Therapieplan, den wir gemeinsam umsetzen.
Kann die Therapie auch bei mir zu Hause stattfinden?
Ja, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und dies ärztlich verordnet ist, bieten wir auch Hausbesuche an.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Die Dauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und den individuellen Bedürfnissen. Üblich sind 30 bis 45 Minuten pro Sitzung.
Muss ich Wartezeiten auf einen Termin einplanen?
Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah einen Termin zu ermöglichen. Die genaue Wartezeit hängt von der aktuellen Auslastung ab – rufen Sie uns einfach an, um die aktuelle Situation zu besprechen.
Welche Störungen behandeln Sie?
Wir behandeln unter anderem Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Redeflussstörungen sowie auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen – bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung, relevante Befunde (z. B. Arzt- oder Klinikberichte) und – falls vorhanden – Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen mit.